Finanzierungsprogramm
Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Der Bund kann im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2023-2027 zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus Massnahmen in Form von Projekten und Programmen von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft finanziell unterstützen, die die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in all seinen Formen zum Ziel haben. Die Projekte und Programme sollen insbesondere der Sensibilisierung, Information, Wissensvermittlung, Beratung und Weiterbildung dienen. Bei Massnahmen der Zivilgesellschaft wird eine enge Abstimmung mit den Behörden vorausgesetzt.
Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in der Schweiz können für die finanzielle Unterstützung ein Gesuch beim Sicherheitsverbund Schweiz einreichen.
Gesuche
Möchten Sie ein Gesuch einreichen, dann beachten Sie bitte die untenstehenden Punkte:
- Ihr Projekt oder Programm muss bereits zu mindestens 50 Prozent finanziert sein. Die vom Bund geleistete Unterstützung beträgt maximal 50 Prozent der gesamten Ausgaben.
- Die Gesuche müssen den Vorgaben der Verordnung entsprechen (siehe insbesondere Artikel 2-4, 7 und 8).
- Die definierten Kriterien (siehe Dokument) werden bei der Prüfung und, falls der beantragte Gesamtbetrag die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt, der Priorisierung von im Jahr 2024 eingereichten Gesuchen um Finanzhilfen besonders berücksichtigt.
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Gesuchsformular
DOCX, 5 Seiten, 127 KB -
Kriterien 2024
PDF, 1 Seiten, 100 KB -
Verordnung 01.07.2023.pdf
PDF, 6 Seiten, 178 KB -
Erlaeuterungen.pdf
PDF, 13 Seiten, 529 KB, Deutsch -
Richtlinie.pdf
PDF, 3 Seiten, 174 KB, Deutsch -
Budgetbeispiel.pdf
PDF, 1 Seiten, 130 KB, Deutsch -
Raster Schlussbericht.docx
DOCX, 2 Seiten, 112 KB
Ihr vollständiges Dossier enthält:
- Gesuchsformular
- Budget für das Projekt
- Budget der gesuchstellenden Trägerschaft für das laufende Jahr sowie Budget und Finanzplan für die Folgejahre
- Kopie der geltenden Statuten der gesuchstellenden Trägerschaft
- Aktueller Kontoauszug oder letzter Jahres- bzw. Geschäftsbericht der gesuchstellenden Trägerschaft
- Einzahlungsschein der gesuchstellenden Trägerschaft
- Informationen zur Projektorganisation
Finanzhilfegesuche für Projekte, deren Umsetzung im Jahr 2025 geplant ist, sind vom 1. April bis zum 30. Juni 2024 per E-Mail an info@svs.admin.ch einzureichen.
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) unterstützt die folgenden Projekte zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
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Unterstützte Projekte 2024.pdf
PDF, 4 Seiten, 209 KB -
Unterstützte Projekte 2023.pdf
PDF, 4 Seiten, 597 KB -
Unterstützte Projekte 2022.pdf
PDF, 4 Seiten, 448 KB -
Unterstützte Projekte 2021.pdf
PDF, 4 Seiten, 645 KB -
Unterstützte Projekte 2020.pdf
PDF, 5 Seiten, 665 KB -
Unterstützte Projekte 2019.pdf
PDF, 2 Seiten, 855 KB
- Tel.
- + 41 58 464 43 17
Sicherheitsverbund Schweiz
Charline Panchaud
Tel. +41 58 481 79 17
Bundesamt für Polizei fedpol
Philippe Piatti
Tel. +41 58 464 16 74